Ein umstrittener Fall von Sterbehilfe in Kanada
Kanada ist eines der wenigen Länder weltweit, in dem Sterbehilfe legal ist.
Das System wird oft als sorgfältig reguliert und ethisch abgesichert beschrieben.
Doch ein aktueller Fall hat öffentliche Empörung ausgelöst und beunruhigende Fragen darüber aufgeworfen, ob die Einwilligung des Patienten durch externen Druck außer Kraft gesetzt werden kann.
Zunächst beantragte eine ältere Frau in den Achtzigern, identifiziert als Frau Bmedizinische Hilfe beim Sterben.
Später änderte sie ihre Meinung.
Trotz dieser Umkehrung wurde das Verfahren schließlich durchgeführt, Berichten zufolge gegen ihren wahren Willen.
Der Fall hat in ganz Kanada und darüber hinaus eine Debatte entfacht.
Kann Sterbehilfe überhaupt noch als Beistand bezeichnet werden, wenn ein Patient seine Einwilligung widerruft?
Eine Verschlechterung der Gesundheit nach einer größeren Operation

Einige Jahre vor ihrem Tod unterzog sich Frau B. einer OperationKoronararterien-Bypass-Operationin Ontario.
Es kam zu postoperativen Komplikationen und ihr körperlicher Zustand verschlechterte sich rapide.
Mit der Zeit verlor sie die Fähigkeit, unabhängig zu leben.
Die Ärzte kamen zu dem Schluss, dass eine weitere Heilbehandlung kaum Vorteile bringen würde.
Sie wurde zur Aufnahme nach Hause entlassenPalliativpflege, eine Form der medizinischen Unterstützung, die eher auf Komfort als auf Genesung ausgerichtet ist.
Während dieser Zeit leisteten Besuchskrankenschwestern Hilfe.
Allerdings lag die tägliche Pflegelast größtenteils bei ihrem Mann, der ebenfalls schon älter war.
Eine erste Bitte und eine plötzliche Umkehr

Irgendwann äußerte Frau B. gegenüber ihrer Familie, dass sie über Sterbehilfe nachdenke.
Ihr Mann kontaktierte umgehend einen Dienstleister, um den Prozess einzuleiten.
Als sich der erste Gutachter mit Frau B. traf, war das Ergebnis unerwartet.
Sie zog ihren Antrag offiziell zurück.
Sie zitierte persönliche Überzeugungen und religiöse Werte.
Sie bat außerdem darum, in ein Krankenhaus verlegt zu werden, um stattdessen Sterbebegleitung zu erhalten.
Ihre Position war klar.
Sie wollte weiterleben, bis der natürliche Tod eintrat.
Burnout bei Pflegekräften wird zum Wendepunkt
Am nächsten Tag gingen Frau B. und ihr Mann gemeinsam ins Krankenhaus.
Das medizinische Personal stellte fest, dass ihr Zustand stabil war.
Ihr Mann litt jedoch schwer darunterBurnout bei Pflegekräften.
Dieser Zustand beschreibt extreme emotionale, körperliche und geistige Erschöpfung, die durch längere Pflegepflichten verursacht wird.
Ärzte empfahlen Frau B. Hospizpflege.
Nach der Diskussion lehnte das Paar den Vorschlag ab.
Später am selben Nachmittag nahmen die Ereignisse eine scharfe Wendung.
Ein überstürzter Neustart des Sterbehilfeprozesses

Der Ehemann von Frau B drängte darauf, den Antrag auf Sterbehilfe wieder aufzunehmen.
Er beantragte eine dringende zweite Beurteilung.
Ein zweiter Gutachter traf sich mit Frau B und kam zu dem Schluss, dass sie die Zulassungskriterien erfüllte.
Gemäß dem Standardverfahren kontaktierte der Gutachter den ersten Gutachter, um die Ergebnisse zu bestätigen.
Die Reaktion war unmittelbar und eindringlich.
Der erste Gutachter erhob heftige Einwände.
Sie stellte die plötzliche Dringlichkeit in Frage.
Sie äußerte sich besorgt über die abrupte Änderung der Ziele für das Lebensende von Frau B.
Sie warnte davor, dass Zwang oder unzulässige Einflussnahme im Spiel sein könnten, insbesondere angesichts der Erschöpfung des Ehemanns.
Nachdem der zweite Gutachter diese Bedenken gehört hatte, überlegte er es sich noch einmal und stimmte zu, dass eine umfassendere Überprüfung erforderlich sei.
Ein abgebrochener Bewertungsprozess
Am nächsten Tag versuchten beide Gutachter, Frau B. zu einer vollständigen Neubeurteilung zu treffen.
Ihr Antrag wurde vom Sterbehilfeanbieter abgelehnt.
Nach kanadischem Recht müssen Bewertungsstellen und Anbieter unabhängig agieren.
Sie dürfen einander nicht beaufsichtigen oder beeinflussen.
Anstatt eine gemeinsame Neubegutachtung zuzulassen, schaltete der Anbieter einen dritten Gutachter ein.
Dieser Gutachter bestätigte die frühere Schlussfolgerung, dass Frau B. für Sterbehilfe geeignet sei.
Bevor die zweite Gutachterin ihren Bericht überarbeiten konnte, nutzte der Anbieter zwei aktenkundige Genehmigungen.
Am selben Abend wurde Sterbehilfe geleistet.
Frau B. starb kurz darauf.
Offizielle Überprüfung und ernsthafte Bedenken
Der Fall erregte schnell die Aufmerksamkeit der Aufsichtsbehörden in Ontario.
Der Untersuchungsausschuss der Provinz und der leitende Gerichtsmediziner leiteten Untersuchungen ein.
Ihre Schlussfolgerungen waren zutiefst kritisch.
Sie gaben an, dass der komprimierte Zeitrahmen es unmöglich mache, die soziale Situation von Frau B, den Pflegebedarf und die Umstände am Lebensende vollständig zu beurteilen.
Mehrere Ausschussmitglieder äußerten ihre Besorgnis darüber, dass der Ehemann von Frau B offenbar der Haupttreiber des Prozesses war.
Die Unterlagen, aus denen hervorgeht, dass die Anfrage von Frau B. selbst stammte, waren begrenzt.
Die Ermittler stellten außerdem fest, dass ihr Ehemann während des gesamten Beurteilungsprozesses anwesend war.
Diese Anwesenheit könnte unsichtbaren Druck erzeugt und ihre Reaktionen beeinflusst haben.
Eine umfassendere Debatte über Sterbehilfegesetze
Kanada hat die Sterbehilfe im Jahr 2016 legalisiert.
Zunächst war der Anspruch auf unheilbar kranke Erwachsene beschränkt, deren Tod einigermaßen vorhersehbar war.
Der Anwendungsbereich hat sich seitdem erweitert.
Menschen mit chronischen Krankheiten und Behinderungen können sich jetzt qualifizieren.
Es wurde auch vorgeschlagen, künftig bestimmte psychiatrische Erkrankungen einzubeziehen.
Kritiker argumentieren, dass sich die Schutzmaßnahmen nicht schnell genug weiterentwickelt haben, um den erweiterten Kriterien gerecht zu werden.
Der Fall von Frau B ist kein Einzelfall.
In einem anderen gemeldeten Vorfall wurde einer Frau mit Demenz, die nur als Frau 6F identifiziert wurde, die Zulassung zur Sterbehilfe weitgehend auf der Grundlage einer Erklärung eines Familienmitglieds und eines einzigen Beurteilungsgesprächs erteilt.
Berichten zufolge wurde die Einwilligung am Todestag durch Handschlag bestätigt.
Wenn die Wahl nicht mehr klar ist

Die Geschichte von Frau B. verdeutlicht ein grundlegendes Dilemma.
War ihre endgültige Entscheidung wirklich freiwillig?
Oder war es von Erschöpfung, Druck und dem Wunsch geprägt, jemand anderem die Last zu erleichtern.
Die Feststellung einer echten Einwilligung ist komplex.
Eine Person kann zögern.
Sie könnten ihre Meinung ändern.
Sie können durch Familiendynamiken beeinflusst sein, die schwer zu dokumentieren sind.
Diese ungelösten Risiken erklären, warum sich viele Länder immer noch weigern, Sterbehilfe zu legalisieren.
Wenn es um Leben und Tod geht, sollte Geschwindigkeit niemals die Gewissheit ersetzen.